Unterrichtsbedingungen
Unterrichtsgebühren
Für die Zahlung der Unterrichtsgebühren ist der Teilnehmer, bei minderjährigen Schülern sind die gesetzlichen Vertreter, verantwortlich. Die Unterrichtsgebühren errechnen sich aus den im Jahr erteilten Unterrichtsstunden. Die Summe ist auf 12 Monatsbeiträge aufgeteilt, sodass die Überweisungen auch in den unterrichtsfreien Schulferien durchgängig erfolgen. Die Monatsbeiträge sind zum Ersten des jeweiligen Monats im Voraus zu entrichten. Dazu empfiehlt sich die Einrichtung eines Dauerauftrages.
Unterrichtstage
Der Unterricht findet ganzjährig an den Schultagen der Allgemeinbildenden Schulen statt. An den Tagen, an denen die Ferien vorzeitig beginnen, findet kein Unterricht statt.
Unterrichtsausfall
Fällt der Unterricht aus einem vom Schüler zu vertretenden Grund aus (z. B. wegen Krankheit), besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder Erstattung der Unterrichtsgebühr. Fällt der Unterricht aus einem vom Lehrer zu vertretenden Grund mehr als dreimal im Kalenderjahr aus, besteht auf die darüber hinaus ausgefallenen Stunden Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren.
Bei Einzelstundenhonorierung ist die vereinbarte Unterrichtsstunde bei Unterrichtsausfall zu bezahlen, sofern nicht mindestens 24 Stunden vorher der Unterricht abgesagt wurde.
Unterrichtsteilnahme
Der vereinbarte Unterricht ist seitens des Schülers nicht auf andere Personen übertragbar.
Kündigung
Die Kündigung erfolgt zum Monatsende des Folgemonats, an dem die Kündigung schriftlich bekanntgegeben wurde. Die Frist beträgt somit zwischen 4 bis 8 Wochen. Ausnahme: Eine Kündigung zum Ende des Monats Juni ist aufgrund der Sommerferien nicht möglich.
Leihinstrumente
Es besteht die Möglichkeit, Instrumente zu leihen oder deren Verleihung zu vermitteln. Die Ausleihe wird in einem gesonderten Vertrag geregelt. Die Gebühr richtet sich nach dem Wert des jeweiligen Instrumentes. Die über das Leihen hinaus anfallenden Kosten für z. B. Pflege, Zubehör, Ersatzteile oder Reparatur sind vom Schüler bzw. dessen gesetzlichem Vertreter zu übernehmen. Reparaturen sind ausschließlich durch einen mit dem Lehrer abgesprochenen Fachbetrieb durchzuführen. Für Verlust oder Beschädigung ist in vollem Umfang vom Entleihenden zu haften. Die Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.
Ansteckende Krankheiten
Bezüglich ansteckender Krankheiten gelten die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen von Schulen (IfSG).